Pflichtangaben im Impressum
Wenn Sie, was heute für Unternehmer vollkommen notwendig ist, durch eine Homepage Ihre ?Visitenkarte? für Geschäftspartner und Kunden im Netz einstellen, ist die Einhaltung der Pflichtangaben im sog. Impressum wichtig. Durch ein zutreffendes Impressum unterstreichen Sie Ihre Professionalität. Sie verhindern aber auch, dass Mitbewerber Sie wegen eines fehlerhaften Inhaltes kostenintensiv abmahnen.
Rechtsgrundlage ist: § 5 Telemediengesetz (TMG) (?Allgemeine Informationspflichten?). Typischer Weise wird das Impressum auch so überschrieben:
?Angaben nach § 5 TMG?.
Für den Einzelunternehmer gilt daher regelmäßig:
- Name des Einzelunternehmens
- Anschrift der Niederlassung
- Handelsregister und Handelsregisternummer (sofern eingetragen)
- Telefonnummer (FAX- Nummer kann zusätzlich angegeben werden)
- E- Mail Adresse (muss anklickbar sein, um eine Nachricht versenden zu können)
- Umsatzsteueridentifikationsnummer (soweit erteilt)
Für eine Kapitalgesellschaft gilt als Pflichtangabe:
- Firma
- Rechtsform
- Anschrift der Niederlassung
- Vertretungsberechtigte mit Vorname, Name
- Handelsregister und Handelsregisternummer
- Telefonnummer (FAX- Nummer kann zusätzlich angegeben werden)
- E- Mail Adresse (muss anklickbar sein, um eine Nachricht versenden zu können)
- Umsatzsteueridentifikationsnummer (soweit erteilt)
Bei der englischen Limited kommen als weitere Angaben hinzu:
- Angabe der Anschrift des Registered Office in United Kingdom
- Angabe des Companiers House zu Cardiff durch den Hinweis ?registered in England and Wales? einschließlich Company Number
- Vorsorglich vor den deutschen Impressumsangaben der Zusatz ?Zweigniederlassung:?
Bitte beachten Sie die weiteren Regelungen des § 5 I Nr. 3, Nr. 5 TMG für besondere Berufsgruppen, welche etwa auf die zuständige Aufsichtsbehörde hinzuweisen haben.