Achtung Falle: Arbeitsverträge richtig abschließen
Rein rechtlich gesehen kann man als Arbeitgeber Arbeitsverträge grundsätzlich auch mündlich abschließen. Doch davor wird allseits gewarnt. Denn spätestens nachdem ein Arbeitsverhältnis einen Monat besteht, muss der Arbeitgeber die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses dokumentieren und dem Arbeitnehmer aushändigen. Tut er dies nicht, zieht er bei späteren Auseinandersetzungen immer den Kürzeren.










